Den Erklärungen zur Ausfallbürgschaft und Erfüllungsbürgschaft konnten Sie schon die wesentlichen Chancen und Risiken einer Bürgschaft entnehmen. Umso bedeutender ist es, das Risiko auf Seiten des Bürgen zu begrenzen. Aus diesem Grunde sollte man keine unbegrenzte Bürgschaft hinsichtlich der Dauer und des Betrages abgeben. Eine Höchstbetragsbürgschaft begrenzt dieses Risiko eines Bürgen - wie der Name auch schon sagt - auf einen gewissen Höchstbetrag. Hier sollte man als Bürge absolut exakt vorgehen und auch in Betracht ziehen, den Höchstbetrag für eine gewisse Zeit zu gewähren und schon bei Vertragsabschluss festzulegen, dass die Bürgschaft z. B. in 2 Jahren nur noch geringer ausfällt. Somit kann man das Bürgschaftsrisiko mit fortschreitender Rückzahlung des Kredits für den man bürgt, reduzieren.

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