Die Insolvenz ist für die Beteiligten sicherlich einer der unangenehmsten Momente der Geschäftsverbindung. Über die letzten Wochen und Monate ist klar geworden, dass der Schulder zwar bezahlen will und möchte, aber nicht mehr in der Lage dazu ist. Bei Firmenkunden kann es z. B. sein, dass die Vermögensgegenstände und der Zahlungseingang nicht mehr ausreichen, die Forderungen zu bezahlen. In diesem Fall wird die Insolvenz mit einem Konkursverfahren eröffnet mit dem Ziel, dass nicht noch weiter zumeist arglose Lieferanten Geld verlieren. Nunmehr beginnt die Bedienung der Schulden nach folgendem Prinzip: Zuerst sondern alle Gläubiger ihre Forderungen und Waren von der Insolvenzmasse ab, die z. B. einen speziellen Titel (auf ein Grundstück), ein Pfandrecht (z. B. dingliche Sicherheit) oder auch Eigentumsvorbehalt haben. Das dann noch verbleibende Vermögen steht den Restgläubigern sowohl nach bevorrechtigten und nicht bevorrechtigten Gläubigern, als dann auch nach Quoten zu.